Neue Akkreditierungsvorgaben (Musterrechtsverordnung, MRVO 2024; nds. StudAkkVO 2019/2025) machen eine Anpassung der Modulbeschreibungen notwendig. Neu ist insbesondere, dass für Module das Prüfungskonzept expliziert und damit insbesondere die Passung zwischen angestrebten Lernergebnissen und Prüfungsform genau erläutert werden soll.
Sie finden in myStudy eine angepasste Eingabemaske, in der Sie die Modulbeschreibung systematisch und den Kriterien der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen entsprechend formulieren und veröffentlichen können. Die Maske enthält für jeden notwendigen Eintrag unter dem Informationssymbol Ausfüllhinweise.
Ausgehend von den Qualifikationszielen des Studienprogramms werden Sie in der Eingabemaske in myStudy danach gefragt, welchen Beitrag das Modul zum Erreichen der Qualifikationsziele leistet. Diese Frage beantworten Sie pro Modul in der Zeile „angestrebte Lernergebnisse“. In der Modulprüfung soll das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse (Kompetenzerwerb) nachgewiesen werden.
Die folgenden Leitfragen und Formulierungsbeispiele sollen Sie dabei unterstützen, das Prüfungskonzept passend zu formulieren. Die angestrebten Lernergebnisse des Moduls werden wie bisher in einem eigenen Feld der Modulbeschreibung definiert.
Hinweise zur Formulierung von Lernergebnissen finden Sie in der Anlage.
Das Prüfungskonzept bezieht sich auf die in den Fachspezifischen Anlagen (FSAen) aufgeführten Prüfungsoptionen.
Achtung: Es kann auch zwei Prüfungsoptionen geben; dann muss das Prüfungskonzept beide Optionen einschließen. Beide Optionen müssen gleichermaßen geeignet sein, die für das Modul (nicht für die Lehrveranstaltung!) definierten Lernergebnisse zu überprüfen.
Zentral für die Beschreibung des Prüfungskonzepts ist die Passung von Prüfungsform und angestrebten Lernergebnissen. Die in den Rahmenprüfungsordnungen (RPOen) genannten Definitionen der einzelnen Prüfungsformen können Ihnen helfen, das Prüfungskonzept zu formulieren. Sollten in der FSA zwei Prüfungsoptionen vorgesehen sein, beschreiben Sie im Prüfungskonzept, dass beide Prüfungsoptionen denselben Kompetenzgewinn abprüfen. Dazu könnte es hilfreich sein, die Gemeinsamkeiten der beiden Prüfungsformen zu beschreiben (z.B. Einsatz von Hilfsmitteln, beschränkte Bearbeitungszeit, Aufsicht oder nicht etc.). In den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen sind die möglichen Prüfungsformen und ihre Charakteristika beschrieben.
Mögliche Prüfungsformen:
Zu den möglichen Prüfungskombinationen haben wir für Sie auf dieser → Unterseite Beispielformulierungen zusammengestellt.
Die angestrebten Lernergebnisse des Moduls beschreiben, was die Studierenden zu tun in der Lage sein sollen, wenn sie das Modul erfolgreich abgeschlossen haben. Sie rekurrieren zwingend auf die Qualifikationsziele des Studienprogramms. Den Rahmen für die Formulierung von Lernergebnissen gibt der Hochschulqualifikationsrahmen (HQR). Die formulierten Lernergebnisse sollen die Dimensionen des HQR adressieren, sich also auf auch auf Kompetenzen beziehen, die über Fachwissen hinausgehen:
Im HQR finden Sie Beispiele für Formulierungen auf Bachelor- und Masterniveau. Der steigende Kompetenzgewinn über den Studienverlauf hinweg sollte sich auch in der Formulierung der Lernergebnisse widerspiegeln. Eine einfache Formulierungshilfe ist die „Was-Womit-Wozu-Regel“. Eine hilfreiche Übersicht zu Taxonomiestufen, also der hierarchischen Gliederung von Lernzielen nach logischen Kriterien, und zu den jeweiligen Hierarchiestufen passende beschreibende Verben finden Sie bspw. in der Handreichung der Universität Hohenheim.
„Was-Womit-Wozu-Regel“
WAS: Was genau können die Studierenden am Ende der Lehrveranstaltung tun? Sie als Lehrende beschreiben mit dem WAS die Kompetenz, die in der Prüfung geprüft werden soll. Das bedeutet, dass das WAS auf einer Taxonomie-Stufe formuliert wird, und zwar auf der höchsten Stufe, die Sie für realistisch erreichbar halten.
WOMIT: Welche „Werkzeuge“, die zur Ausübung der Kompetenzen benötigt werden, nutzen die Studierenden? Im WOMIT finden sich die Formeln, Modelle, Pläne, Begriffe etc., die im Laufe der Veranstaltung kennengelernt, deren
Nutzung geübt wird und deren Ineinandergreifen für ein kompetentes Handeln erforderlich ist.
WOZU: Für welchen Zweck sollen die Kompetenzen erworben werden? Das WOZU verdeutlicht den Sinnhorizont, auf den hingearbeitet wird, auch wenn er selbst in der Veranstaltung noch nicht erreicht werden kann. Es beschreibt quasi den nächsten Schritt, den Studierende gehen können, wenn sie das, was sie gelernt haben, sicher beherrschen.
Quelle: Wunderlich, A. & Szczyrba, B. (2026). Learning-Outcomes ‚lupenrein‘ formulieren. CC BY 4.0
Bei der Neuentwicklung von Studiengängen werden grundsätzlich zunächst die Qualifikationsziele auf Studiengangsebene definiert. Daraus werden anschließend die Modulziele und Lernergebnisse abgeleitet. Bei bestehenden Studiengängen mit bereits festgelegten Qualifikationszielen und Inhalten kann folgende Vorgehensweise gewählt werden:
Start mit festgelegten Qualifikationszielen und Modulinhalt:
Qualifikationsniveau bestimmen (Bachelor oder Master):
Formulierung von Lernergebnissen:
Einheitliche Struktur für Lernergebnisse:
Beginnen mit:
Weiter mit:
Hinweise: