Inhaltsverzeichnis
Hinweise für die Formulierung von Prüfungskonzepten auf Modulebene
1. Warum ist ein Prüfungskonzept erforderlich?
Neue Akkreditierungsvorgaben (Musterrechtsverordnung, MRVO 2024; nds. StudAkkVO 2019/2025) machen eine Anpassung der Modulbeschreibungen notwendig. Neu ist insbesondere, dass für Module das Prüfungskonzept expliziert und damit insbesondere die Passung zwischen angestrebten Lernergebnissen und Prüfungsform genau erläutert werden soll.
Sie finden in myStudy eine angepasste Eingabemaske, in der Sie die Modulbeschreibung systematisch und den Kriterien der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen entsprechend formulieren und veröffentlichen können. Die Maske enthält für jeden notwendigen Eintrag unter dem Informationssymbol Ausfüllhinweise.
Ausgehend von den Qualifikationszielen des Studienprogramms werden Sie in der Eingabemaske in myStudy danach gefragt, welchen Beitrag das Modul zum Erreichen der Qualifikationsziele leistet. Diese Frage beantworten Sie pro Modul in der Zeile „angestrebte Lernergebnisse“. In der Modulprüfung soll das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse (Kompetenzerwerb) nachgewiesen werden.
Die folgenden Leitfragen und Formulierungsbeispiele sollen Sie dabei unterstützen, das Prüfungskonzept passend zu formulieren. Die angestrebten Lernergebnisse des Moduls werden wie bisher in einem eigenen Feld der Modulbeschreibung definiert.
Hinweise zur Formulierung von Lernergebnissen finden Sie in der Anlage.
2. Auf welche Prüfungsleistung(en) bezieht sich das Prüfungskonzept?
Das Prüfungskonzept bezieht sich auf die in den Fachspezifischen Anlagen (FSAen) aufgeführten Prüfungsoptionen.
Achtung: Es kann auch zwei Prüfungsoptionen geben; dann muss das Prüfungskonzept beide Optionen einschließen. Beide Optionen müssen gleichermaßen geeignet sein, die für das Modul (nicht für die Lehrveranstaltung!) definierten Lernergebnisse zu überprüfen.
3. Wie kann das Prüfungskonzept beschrieben werden?
Zentral für die Beschreibung des Prüfungskonzepts ist die Passung von Prüfungsform und angestrebten Lernergebnissen. Die in den Rahmenprüfungsordnungen (RPOen) genannten Definitionen der einzelnen Prüfungsformen können Ihnen helfen, das Prüfungskonzept zu formulieren. Sollten in der FSA zwei Prüfungsoptionen vorgesehen sein, beschreiben Sie im Prüfungskonzept, dass beide Prüfungsoptionen denselben Kompetenzgewinn abprüfen. Dazu könnte es hilfreich sein, die Gemeinsamkeiten der beiden Prüfungsformen zu beschreiben (z.B. Einsatz von Hilfsmitteln, beschränkte Bearbeitungszeit, Aufsicht oder nicht etc.). In den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen sind die möglichen Prüfungsformen und ihre Charakteristika beschrieben.
Mögliche Prüfungsformen:
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schriftliche wissenschaftliche Arbeit unter Aufsicht
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mündliche Prüfung
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schriftliche wissenschaftliche Arbeit ohne Aufsicht
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kombinierte wissenschaftliche Arbeit
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praktische Prüfung
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In einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unter Aufsicht, in die auch nicht-schriftliche Inhalte wie beispielsweise Video- oder Audiodateien eingebunden werden können, soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit, mit begrenzten Hilfsmitteln und mit den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, den gängigen Methoden des Faches oder interdisziplinären Lösungsansätzen (je nach Fragestellung und Fächerkultur) Fragen selbständig bearbeiten kann
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In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Die mündliche Prüfung findet vor zwei Prüfenden oder vor einer*m Prüfenden und einer*m sachkundigen Beisitzenden als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung für bis zu vier Studierende gleichzeitig statt.
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In einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit ohne Aufsicht soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit, mit dafür geeigneten Hilfsmitteln, den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, den gängigen Methoden des Faches oder interdisziplinären Lösungsansätzen (je nach Fragestellung und Fächerkultur) wissenschaftliche Fragen selbständig bearbeiten kann.
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In einer kombinierten wissenschaftlichen Arbeit soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie selbständig wissenschaftliche Fragestellungen mit dafür geeigneten Hilfsmitteln in begrenzter Zeit bearbeiten kann. Sie kombiniert mindestens einen schriftlichen Teil mit weiteren mündlichen, schriftlichen oder praktischen Prüfungselementen.
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In einer praktischen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie je nach Maßgabe des Faches praktische Fähigkeiten oder Techniken beherrscht und anwenden kann; es handelt sich beispielsweise um eine experimentelle, künstlerische oder sportpraktische Leistung, die durch einen entsprechenden Bericht (z.B. Laborbericht) ergänzt werden kann.
4. Beispiel-Formulierungen für das Prüfungskonzept
Zu den möglichen Prüfungskombinationen haben wir für Sie auf dieser → Unterseite Beispielformulierungen zusammengestellt.
5. Anlage - Hinweise zur Formulierung von Lernergebnissen:
Die angestrebten Lernergebnisse des Moduls beschreiben, was die Studierenden zu tun in der Lage sein sollen, wenn sie das Modul erfolgreich abgeschlossen haben. Sie rekurrieren zwingend auf die Qualifikationsziele des Studienprogramms. Den Rahmen für die Formulierung von Lernergebnissen gibt der Hochschulqualifikationsrahmen (HQR). Die formulierten Lernergebnisse sollen die Dimensionen des HQR adressieren, sich also auf auch auf Kompetenzen beziehen, die über Fachwissen hinausgehen:
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Fachkompetenz: Wissen und Verstehen
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Methodenkompetenz: Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen
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Sozialkompetenz: Kommunikation und Kooperation
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Selbstkompetenz: Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität
Im HQR finden Sie Beispiele für Formulierungen auf Bachelor- und Masterniveau. Der steigende Kompetenzgewinn über den Studienverlauf hinweg sollte sich auch in der Formulierung der Lernergebnisse widerspiegeln. Eine einfache Formulierungshilfe ist die „Was-Womit-Wozu-Regel“. Eine hilfreiche Übersicht zu Taxonomiestufen, also der hierarchischen Gliederung von Lernzielen nach logischen Kriterien, und zu den jeweiligen Hierarchiestufen passende beschreibende Verben finden Sie bspw. in der Handreichung der Universität Hohenheim.
„Was-Womit-Wozu-Regel“
WAS: Was genau können die Studierenden am Ende der Lehrveranstaltung tun? Sie als Lehrende beschreiben mit dem WAS die Kompetenz, die in der Prüfung geprüft werden soll. Das bedeutet, dass das WAS auf einer Taxonomie-Stufe formuliert wird, und zwar auf der höchsten Stufe, die Sie für realistisch erreichbar halten.
WOMIT: Welche „Werkzeuge“, die zur Ausübung der Kompetenzen benötigt werden, nutzen die Studierenden? Im WOMIT finden sich die Formeln, Modelle, Pläne, Begriffe etc., die im Laufe der Veranstaltung kennengelernt, deren
Nutzung geübt wird und deren Ineinandergreifen für ein kompetentes Handeln erforderlich ist.
WOZU: Für welchen Zweck sollen die Kompetenzen erworben werden? Das WOZU verdeutlicht den Sinnhorizont, auf den hingearbeitet wird, auch wenn er selbst in der Veranstaltung noch nicht erreicht werden kann. Es beschreibt quasi den nächsten Schritt, den Studierende gehen können, wenn sie das, was sie gelernt haben, sicher beherrschen.
Quelle: Wunderlich, A. & Szczyrba, B. (2026). Learning-Outcomes ‚lupenrein‘ formulieren. CC BY 4.0
Bei der Neuentwicklung von Studiengängen werden grundsätzlich zunächst die Qualifikationsziele auf Studiengangsebene definiert. Daraus werden anschließend die Modulziele und Lernergebnisse abgeleitet. Bei bestehenden Studiengängen mit bereits festgelegten Qualifikationszielen und Inhalten kann folgende Vorgehensweise gewählt werden:
Start mit festgelegten Qualifikationszielen und Modulinhalt:
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Vorhandene Modulbeschreibung sichten
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Zentrale Themen, Konzepte und Methoden identifizieren
Qualifikationsniveau bestimmen (Bachelor oder Master):
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Orientierung am Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR)
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Beispiel Bachelor: erklären, anwenden, analysieren, vergleichen
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Beispiel Master: kritisch bewerten, eigenständig entwickeln, reflektieren, begründen
Formulierung von Lernergebnissen:
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Handlungsorientierte Verben verwenden (siehe oben)
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Verständliche und klare Formulierungen wählen
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Lernergebnisse messbar formulieren; Formulierungen wie „kennen“, „wissen“, „verstehen“ vermeiden
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Für ein Modul sollten ca. 3 bis 5 Lernergebnisse formuliert werden
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Die Lernergebnisse eines Moduls sollten alle vier Kompetenzbereiche des HQR abdecken (siehe oben)
Einheitliche Struktur für Lernergebnisse:
Beginnen mit:
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„Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage…“
Weiter mit:
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Handlungsverb + Inhalt + Ziel
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Beispiel: „… die zentralen ökologischen und chemischen Grundlagen von Umweltprozessen zu erklären und deren Relevanz für die Nachhaltigkeit anhand von Beispielen aus der Praxis zu erläutern.“
Hinweise:
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Lernergebnisse müssen mit der vorgesehenen Prüfungsform überprüfbar sein.
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Für die Formulierung können auch unterstützende Tools wie KI-Modelle eingesetzt werden. Diese können dabei helfen, passende, kompetenzorientierte und messbare Lernergebnisse zu generieren oder Formulierungen zu optimieren. Dabei ist die Qualität der generierten Lernergebnisse immer fachlich zu prüfen und ggf. anzupassen, damit sie den Anforderungen des Qualifikationsrahmens und der Prüfungsordnung entsprechen.