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4. Beispiel-Formulierungen für das Prüfungskonzept

Die folgenden Beispiele sind aus ihrem Kontext herausgelöst und können Ihnen als Anregung dienen. Bitte passen Sie diese auf den fachlich-inhaltlichen Kontext des Moduls und die von Ihnen beschriebenen Lernergebnisse an.

Liebe Lena, hier musst du ein bisschen puzzlen: Ich habe schon geclustert nach den Kombinationen der Prüfungsformen. Bitte jeweils in das Schema, wie ich es hier angelegt habe, einfügen, die Formulierungen aber bitte aus dem Dokument übernehmen. Danke dir!

Beispiel: Die Prüfungsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unter Aufsicht oder einer mündlichen Prüfung. Die Studierenden zeigen, dass sie in begrenzter Zeit Theorien und Befunde zu [INHALT ERGÄNZEN] ohne Hilfsmittel wiedergeben, erklären und bewerten können.
Bachelor: … Hier steht ein Testtext.
Master: … Hier steht ein Testtext.


Beispiel: Die Prüfungsleistung besteht aus einer kombinierten wissenschaftlichen Arbeit oder einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit ohne Aufsicht. Die Studierenden zeigen, dass sie sich eigenständig und in begrenzter Zeit mit einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Nutzung relevanter wissenschaftlicher Literatur auseinandersetzen können.


Beispiel: Die Prüfungsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unter Aufsicht oder einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit ohne Aufsicht. Die Studierenden weisen nach, dass sie eigenständig und in begrenzter Zeit grundlegende Theorien [auf einen fachspezifischen Kontext] anwenden, [verschiedene Argumente / vorgeschlagene Lösungen] prüfen und bewerten und wissenschaftlich fundierte [Thesen / Lösungen] entwickeln und strukturiert schriftlich darlegen können.


Beispiel: Die Prüfungsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung oder einer praktischen Prüfung. Die Studierenden weisen nach, dass sie spezielle Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen, Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen können und ggf. selbstständig die Abläufe von [Experimenten, Übungen] beherrschen. Sie zeigen, dass sie die Ziele beschreiben sowie sicherheitsrelevante Aspekte in den konkreten Arbeitsschritten berücksichtigen können. Sie sind in der Lage, fachspezifische Begriffe situationsangemessen zu nutzen.


Beispiel 1: Die Prüfungsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung oder einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit ohne Aufsicht. Die Studierenden zeigen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen einordnen können. Sie weisen nach, dass sie sich eigenständig und in begrenzter Zeit mit einer speziellen Fragestellung ggf. auf Basis relevanter Fachliteratur auseinandersetzen und in angemessener wissenschaftlicher Sprache ihre Gedankengänge entwickeln können.

Beispiel 2: Die Prüfungsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung oder einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit ohne Aufsicht. Die Studierenden demonstrieren darin ihre Fähigkeit, eigenständig zu Kulturphänomenen zu recherchieren, die Ergebnisse differenziert auf übergreifende historische Prozesse zu beziehen und dadurch zu kontextualisieren sowie strukturiert zu argumentieren und kritisch und konstruktiv im Themenfeld zu diskutieren.


Beispiel: Die Prüfungsleistung besteht aus einer KwA oder mündlichen Prüfung. Die Studierenden zeigen, dass sie sich eigenständig und in begrenzter Zeit mit einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis relevanter wissenschaftlicher Fachliteratur auseinandersetzen können und ihre Argumente in angemessener wissenschaftlicher Sprache ausführen können.


Beispiel 1: Die Prüfungsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unter Aufsicht oder einer kombinierten wissenschaftlichen Arbeit. Die Studierenden weisen darin nach, dass sie über ein Grundverständnis relevanter Theorien der Entstehung und Auswirkungen menschlicher Wahrnehmung und Aufmerksamkeit verfügen, und wenden diese auf konkrete Fallbeispiele an.

Beispiel 2: Die Prüfungsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unter Aufsicht oder einer kombinierten wissenschaftlichen Arbeit. Darin zeigen die Studierenden, dass sie die Grundlagen der qualitativen Forschung verstanden haben und anwenden können. Sie bewerten Forschungsdesigns und begründen ihre Einordnung.


[Die folgenden Texte stammen aus Kapitel 2.2.2 Prüfungskonzept Minor Geschichte des Programmordners des Minor Geschichte von April 2026.] Die Qualifikationsziele aller Studienprogramme der Leuphana sind in den fachspezifischen Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung ausgewiesen. Hier ein Auszug aus der FSA des Minor Geschichte zu den Qualifikationszielen des Studienprogramms:

Abb. 1: Fachbezogene Kompetenzen im Minor Geschichte
Abb. 2: Personale Kompetenzen (überfachlich)
Abb. 3: Art der Prüfungsleistungen in verschiedenen Modulen

Die Prüfungsformen im Minor Geschichte sind so konzipiert, dass sie den progressiven Aufbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen widerspiegeln und zugleich eine Vielfalt wissenschaftlicher Arbeitsweisen abbilden, die für die Geschichtswissenschaft konstitutiv sind.

Beispiel 10.1 Schriftliche wissenschaftliche Arbeit unter Aufsicht (90 Minuten) im Modul “Geschichte der Moderne” (2. Semester):
Das Einstiegsmodul im 2. Semester vermittelt in Vorlesungsform grundlegende Begriffe, Ideen und Transformationsprozesse der Moderne. Die Klausur als Prüfungsform ist hier didaktisch begründet: Sie prüft die Aneignung eines breiten Überblickswissens und die Fähigkeit, zentrale historische Konzepte wie Aufklärung, Industrialisierung oder Nation in ihren wesentlichen Zusammenhängen zu erfassen und unter Zeitdruck schriftlich darzulegen. Diese Form entspricht dem Qualifikationsziel, Ereignisse, Strukturen und Prozesse der Vergangenheit in den historischen Kontext einordnen zu können, und schafft die begriffliche Grundlage für die vertiefende Arbeit in den Folgesemestern.

Beispiel 10.2 Schriftliche wissenschaftliche Arbeit ohne Aufsicht oder kombinierte wissenschaftliche Arbeit im Modul “Geschichte der Gegenwart” (3. Semester)
Im 3. Semester erfolgt der Übergang von der rezeptiven Wissensaneignung zur eigenständigen Anwendung. Die schriftliche wissenschaftliche Arbeit ohne Aufsicht ermöglicht es den Studierenden, erstmals eine historische Fragestellung selbständig zu entwickeln und unter Einbezug von Primärquellen und theoretischen Texten zu bearbeiten. Diese Prüfungsform zielt auf die Qualifikationsziele der Quellenkritik, der eigenständigen Recherche sowie der schriftlichen Argumentation. Die Alternative der kombinierten wissenschaftlichen Arbeit erlaubt den Lehrenden, zusätzlich mündliche oder praktische Elemente einzubinden, etwa Kurzpräsentationen oder Quellenkommentare, und so auch kommunikative Kompetenzen zu fördern.

Beispiel 10.3. Schriftliche wissenschaftliche Arbeit ohne Aufsicht oder kombinierte wissenschaftliche Arbeit im Modul “Medien der Geschichte” (4. Semester)
Das Modul zur medialen Historiographie erfordert die Auseinandersetzung mit der medialen Konstitution historischer Spuren und medientechnischen Operationen der Geschichtserzeugung. Die Hausarbeit bietet den Studierenden die Möglichkeit, komplexe medienhistorische Zusammenhänge analytisch durchzuarbeiten und die Verbindung von Medientheorie und historischer Analyse schriftlich zu reflektieren. Die kombinierte wissenschaftliche Arbeit kann hier Elemente wie Medienanalysen, annotierte Quellensammlungen oder Kurzreferate integrieren, die das Qualifikationsziel unterstützen, unterschiedliche Paradigmen der Geschichtswissenschaft zu beherrschen und deren methodische Implikationen zu verstehen.

Beispiel 10.4 Mündliche Prüfung (30 Minuten) oder kombinierte wissenschaftliche Arbeit im Modul “Wissensgeschichte “(4. Semester)
Die mündliche Prüfung als primäre Prüfungsform dieses Moduls ist gezielt gewählt, um die personalen Kompetenzen der Studierenden zu stärken: Sie prüft die Fähigkeit, fachbezogene Positionen und Thesen zu formulieren, argumentativ zu verteidigen und im direkten Austausch mit Fachvertretern zu bestehen. Diese dialogische Prüfungsform entspricht dem epistemischen Charakter der Wissensgeschichte, die Wissen nicht als statisches Faktum, sondern als Gegenstand von Aushandlung und Kontroverse begreift. Die mündliche Prüfung bereitet die Studierenden zudem auf wissenschaftliche Diskussionen und berufliche Kommunikationssituationen vor.

Beispiel 10.5 Kombinierte wissenschaftliche Arbeit im Modul “Quelle und Archiv” (5. Semester)
Das abschließende Modul im 5. Semester vereint theoretische Reflexion und praktische Archivarbeit. Die kombinierte wissenschaftliche Arbeit ist hier die einzig vorgesehene Prüfungsform, da sie dem projektförmigen Charakter des Moduls am besten entspricht. Sie ermöglicht die Integration verschiedener Prüfungselemente, etwa einer Archivrecherche mit Quellendokumentation, einer schriftlichen Quellenanalyse und einer mündlichen Präsentation der Ergebnisse. Diese Prüfungsform bildet den Abschluss des progressiven Kompetenzerwerbs und prüft das zentrale Qualifikationsziel, selbständig eine historische Fragestellung zu entwerfen, durchzuführen und verständlich zu präsentieren sowie die Methoden- und Quellenauswahl in wissenschaftlichen Diskussionen zu begründen.

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